Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Unterstützung von Versicherten im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), deren ärztliche Verordnungen teilweise oder komplett abgelehnt wurden. Auch im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) bietet die Kanzlei Unterstützung für Versicherte sowie für Pflegeeinrichtungen an.
Durch die Nebentätigkeit als Referent beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ist Rechtsanwalt Greiner immer über aktuelle Tendenzen und Entwicklungen auf dem Pflegesektor informiert. Als zuständiger Referent der Bundesländer Hessen und Thüringen führt Rechtsanwalt Greiner Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen und weist detaillierte Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen und Rahmenverträgen für den Pflegebereich vor.
Zu dem Tätigkeitsgebiet der Kanzlei gehört exemplarisch die Erstellung & Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Bedarf begleite ich Sie bei Kündigungen oder Gleichbehandlungsfragen.