Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung in den Bereichen der Häuslichen Behandlungspflege sowie der häuslichen Pflege. Versicherte können sich beispielsweise zu abgelehnten ärztlichen Verordnungen beraten lassen, oder aber Unterstützung bei der Erhebung von Widersprüchen oder Klagen vor den Sozialgerichten in Anspruch nehmen.
Durch die Nebentätigkeit als Referent beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ist Rechtsanwalt Greiner immer über aktuelle Tendenzen und Entwicklungen auf dem Pflegesektor informiert. Als zuständiger Referent der Bundesländer Hessen und Thüringen führt Rechtsanwalt Greiner Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen und weist detaillierte Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen und Rahmenverträgen für den Pflegebereich vor.
Umsetzung der tariflichen Vergütungspflicht zum 01.02.2022; Erhöhung der regionalen Entgelte zum 01.02.2023